Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Erklärungen, wie Sie eine Haushaltshilfe bekommen können, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.

Sie haben eine anderen Frage? Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns, oder über unser Kontaktformular.

Antworten auf Ihre Fragen:

1. Muss ich die Haushaltshilfe selbst bezahlen?

Nein ab Pflegegrad 1 übernimmt Ihre Krankenkasse dauerhaft die Kosten von mindestens 125 € im Monat.

2. Ich habe einen Pflegegrad und möchte Ihre Dienste gerne in Anspruch nehmen – wie läuft das ab?

Schritt 1:

Nach Ihrer Kontaktaufnahme kriegen Sie eine feste Ansprechperson. Diese wird Sie kurz nach Ihrer Anfrage kontaktieren und im Anschluss ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort führen. Dort werden alle offenen Fragen geklärt und Ihre Anliegen aufgenommen.

Schritt 2:

Nach dem Beratungsgespräch überprüft Ihre Ansprechperson welche unserer Haushaltshilfen regelmäßig zum gewünschten Rhythmus für Sie Zeit hat. Sobald dies geklärt ist, kontaktiert Ihre Ansprechperson Sie und teilt Ihnen den Namen der Haushaltshilfe und den Zeitpunkt der regelmäßigen Besuche mit.

Schritt 3:

Die Haushaltshilfe kommt nun regelmäßig zu Ihnen z.B. jeden Montag für 2 Stunden. Die Haushaltshilfe hat stets einen Leistungsnachweis dabei, wo festgehalten wird, dass Sie da war und wie lange. Auf diesem quittieren Sie mit Ihrer Unterschrift jeden Besuch der Haushaltshilfe.

Schritt 4:

Am Ende des Monats erhalten wir  den Leistungsnachweis von Ihrer Haushaltshilfe zurück und schicken ihn an Ihre Pflegekasse. Diese bezahlt dann alle auf dem Leistungsnachweis aufgeführten, und von Ihnen unterschriebenen Stunden.

3. Muss ich bei der Krankenkasse einen Antrag stellen um eine Ihrer Haushaltshilfen zu bekommen?

Nein, ein Antrag ist nicht nötig, denn wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Es kommt kein weiterer Aufwand auf Sie zu.

4. Ich habe schon länger einen Pflegegrad – kann ich die 125 €/Monat aus dem vergangenen Zeitraum zusätzlich in Anspruch nehmen?

Ja! Wir helfen Ihnen gerne festzustellen wie viel “Budget” Ihnen noch zusteht.

5. Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und informieren Sie diese, dass Sie einen Pflegegrad benötigen. Die Krankenkasse schickt Ihnen Unterlagen zu und schickt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause. Achtung: Aktuell finden die Gutachter-Termine nur telefonisch statt.

6. Wird mein Pflegegeld durch die Inanspruchnahme Ihrer Leistungen gekürzt?

Nein, falls Sie Pflegegeld bekommen wird dieses unabhängig von unseren Leistungen weiterhin in voller Höhe ausgezahlt.

7. Ich möchte Ihre Dienste gerne erst mal testen, ist das möglich?

Ja, generell gilt: wenn wir nicht mehr kommen sollen genügt ein Anruf oder eine E-Mail. Lediglich die kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt es zu beachten.

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