Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen

1. Geltungsbereich, entgegenstehende AGB

(1) Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen von aktivhomeservice GmbH (nachfolgend „Dienstleister“ (DL) genannt) für den Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Der Kunde wird durch einen deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf diese AGB als Vertragsbestandteil hingewiesen und erhält die Möglichkeit, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt vor Vertragsabschluss/Angebotsannahme Kenntnis zu nehmen. Dies gilt auch in Bezug auf körperlich behinderte Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB werden vom DL nicht anerkannt, es sei denn, der DL hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der DL in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte

(1) Der DL erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage des mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstvertrages/Angebotes und diesen AGB. Die vereinbarte Dienstleistung wird ausführlich in dem Dienstvertrag/Angebot festgelegt. Der DL verpflichtet sich, die geschuldete Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung zu erbringen.
(2) Der Kunde erwirbt an den von dem DL erbrachten Dienstleistungen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die kundeninterne Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweckes. Im Übrigen verbleiben die Nutzungsrechte beim DL.

3. Mitarbeiter, Weisungsrecht, Stundennachweis, Abwerbungsklausel

(1) Die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter werden vom DL ausgesucht.

(2) Der Kunde hat kein Weisungsrecht gegenüber den vom DL eingesetzten Mitarbeitern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem eingesetzten Mitarbeiter des DL und die in seinen Betriebsräumen geleistete Stunden/Tage am Ende eines/r Tages/Woche durch seine Unterschrift schriftlich zu bestätigen. Diese bestätigten Stundennachweise sind Bestandteil der Rechnungslegung.

(4) Vereinbarte Termine werden nur dann nicht berechnet, wenn zum Zeitpunkt der Absage und dem Auftragsbeginn mehr als 24 Stunden vergangen sind.

(5) Es besteht von dem Moment der Arbeitsaufnahme ein „Abwerbungsverbot“ des/der eingesetzten Mitarbeiter/innen des DL. Sollte der Kunde zuwiderhandeln, gilt ein Schadensersatzanspruch des DL von pauschal 5.000€/ Mitarbeiter/in.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden, Haftung

(1) Sofern es für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erforderlich ist, wird der Kunde dem DL ein Zugangsrecht auf sein Betriebsgelände und in seine Betriebsräume einräumen und die erforderliche technische Infrastruktur kostenlos zur Verfügung stellen.

(2) Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwas Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle dem DL hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit ist der DL von den Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstvertrag/Angebot und diesen AGB ergeben, befreit.

5. Geheimhaltungs- und Rückgabeverpflichtung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der DL wird alle ihm während seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt gewordenen personen- bzw. sachbezogenen Informationen, Betriebsgeheimnisse oder sonstige geschäftlichen Tatsachen nur im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Dienstvertrages/Angebotes verwenden. Der DL sagt zu, über diese Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, solange sie nicht schriftlich zur Weitergabe freigegeben worden sind.

(2) Der DL wird alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung vom Kunden zur Verfügung gestellten Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und sicherstellen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können.

6. Vergütung, Zahlungsverzug, Kostenvoranschlagüberschreitung, Versteuerung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Dienstvertrag/Angebot. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. Sollten auf diesen Betrag sonstige Abgaben neben der USt. entrichtet werden müssen, so ist der DL hierfür allein verantwortlich. Der DL wird die fällige Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde ist zur Begleichung der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug verpflichtet.

(2) Der DL ist berechtigt, ab Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass dem DL tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. §288 (4) BGB findet Anwendung. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der DL berechtigt, für noch nicht erbrachte Dienstleistungen Vorauszahlungen zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Leistungspflicht des DL ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der sich im Verzug befindende Kunden hat dem DL alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten zu erstatten.

(3) Sollte der DL im Zuge der Bearbeitung des Dienstvertrages/Angebotes feststellen, dass die im Kostenvoranschlag angegebene Anzahl von Tagessätzen/Stundensätzen überschritten wird, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Dl hat die schriftliche Genehmigung des Kunden vorab einzuholen. Erteilt er diese Genehmigung nicht, können beide Vertragsparteien den Auftrag zu dem Zeitpunkt der Überschreitung fristlos kündigen.
(4) Der DL ist für die Versteuerung seiner Vergütung selbst verantwortlich.

7. Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem BGB.

(2) Der Dienstvertrag kann u.a. fristlos gem. Ziff. 7 (3) von jeder Vertragspartei gekündigt werden, wenn der Kunde bei nicht zwingend Notwendigkeit und Unzumutbarkeit der Erhöhung der im Kostenvoranschlag zugrunde gelegten Tagessätze/Stundensätze die Genehmigung verweigert.

8. Haftung

(1) Je nachdem, welche Vertragspartei ihren vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommt, hat die andere Vertragspartei ein gesetzliches Rücktrittsrecht gem. §§323 f. BGB und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch gem. §325 i.V. §§280 ff. BGB.

(2) Eine Vertragspartei haftet für unerlaubte Handlungen gegenüber dem Vertragspartner gem. §§823 ff. BGB.

9. Nebenabreden, Vertragsänderungen

(1) Mündliche Nebenabreden wurden zum Dienstvertrag/Angebot und diesen AGB nicht getroffen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Dienstvertrages/Angebotes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10. Geltendes Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aufgrund der Geschäftsbeziehungen ist das Gericht am Sitz des DL.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ausfüllung der Lücke gelten gem. §306 (2) BGB die gesetzlichen Vorschriften.

Kamp-Lintfort, den 17. November 2022