Leistungen

Abrechnung über Pflegekasse möglich

Die nachfolgenden Leistungen können wir Ihnen unter Anderem anbieten und über Ihre Pflegekasse abrechnen. Haben Sie einen anderen Wunsch? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen bestimmt weiterhelfen.

Unsere Leistungen im Detail:

Haus- und Wohnungsreinigung

Ob Staubsaugen, Boden wischen, Bad putzen oder Aufräumen – wir übernehmen alle kleinen und großen Reinigungsarbeiten für Sie.

Fensterreinigung

Unsere geschulten Haushaltshilfen übernehmen auch gerne Ihre Fensterreinigung – inklusive Rahmen!

Flurwoche

Die Flurwoche kann mit körperlichen Beschwerden ein großes Problem darstellen – wir nehmen Ihnen diese Last ab. Unsere Haushaltshilfen erledigen diese Arbeit sehr zügig, sodass noch genug Zeit für Arbeiten im Haus bleibt.

Bügel- und Wäscheservice

Ob Wäsche waschen, trocknen oder bügeln – wir können das für Sie übernehmen. Entweder bei Ihnen vor Ort, oder Sie bringen Ihre Bügelwäsche zu uns.

Einkaufsservice

Sie sind nicht mobil, brauchen aber Ihre Einkäufe? Wir erledigen das gerne für Sie – entweder mit Ihnen zusammen, oder wir besorgen die gewünschten Einkäufe im Supermarkt Ihrer Wahl.

Terminbegleitungen

Wenn Sie sich alleine unsicher fühlen, oder nicht mobil sind,  begleiten wir Sie gerne zu all Ihren Terminen. Ob Arzttermin, Friseur oder zur Fußpflege – wir begleiten Sie sicher.

Besorgungen

Sie benötigen ein Rezept vom Arzt, oder Ihre Tabletten aus der Apotheke? Kein Problem. Unsere Haushaltshilfen können auch zahlreiche Besorgungen für Sie erledigen.

Betreuung & Unterhaltung

Unsere Haushaltshilfen können nicht nur im Haushalt helfen, sondern freuen sich auch auf regelmäßige Unterhaltungen mit Ihnen, gemeinsames Kaffee trinken oder ermöglichen das Ausüben Ihres Lieblingshobbys.

Beispiele aus der Praxis:

Frau Mustermann aus Duisburg

Frau Mustermann hat seit Januar 2021 einen Pflegegrad 1, braucht Hilfe im Haushalt und nimmt im September 2021 unsere Dienste in Anspruch. Zuvor hat Sie noch nie einen Pflegedienst oder anderen Dienstleister in Anspruch genommen.

Unsere Lösung für Frau Mustermann:

Seit Januar 21 hat Frau Mustermann automatisch jeden Monat 125€ dank der Betreuungs- und Entlastungsleistungen angesammelt. Im September 21 ergibt sich somit ein Budget von 1125€ (9×125€). Diese können wir nun stundenweise abarbeiten, bis das angesparte Budget verbraucht ist. Das angehäufte Budget kann man sogar bis zum 30.06. des Folgejahres mitnehmen, also in dem Fall bis zum 30.06.2022. Sollte das Budget 2021 nicht beansprucht werden, würde es am 01.07.2022 ungenutzt verfallen.

Herr Mustermann aus Krefeld

Herr Mustermann hat seit Januar 2021 einen Pflegegrad 2 und möchte im September 21 ebenfalls eine Haushaltshilfe haben. Auch er hatte zuvor nie eine Dienstleistung, die über die Pflegekasse abgerechnet wurde.

Unsere Lösung für Herrn Mustermann:

Neben den automatisch angesammelten 1125€ (125€x9) kann aufgrund seines Pflegegrades 2 auch die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Herr Mustermann neben den 1125€ der Betreuungs- und Entlastungsleistungen noch 1612€ für das ganze Jahr 2021 für unsere Leistungen zur Verfügung hat. Hinzu kommen die 375€ der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Oktober, November und Dezember 21 (125€x3). Für das Jahr 2021 stehen Herrn Mustermann also 3112€ für unsere Leistungen zur Verfügung.

Die stundenweise Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 oder höher in Anspruch genommen werden – ohne Angabe von Gründen.

Kein Pflegegrad?

Sollten Sie keinen Pflegegrad haben, aber kommen z.B. frisch aus dem Krankenhaus und können den Haushalt nicht wie gewünscht führen: Auch dann können wir Ihnen – bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung – eine Haushaltshilfe für 4-6 Wochen zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich bedienen wir auch Personen ohne Pflegegrad, z.B. private Haushalte – diese können ganz normal als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Haben Sie einen anderen Wunsch?

Melden Sie sich gerne bei uns, wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.